Waffen und Zubehör

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:

Langwaffen (Schusswaffen über 60 cm Länge)

Bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.



Es sind folgende Bahnen für Langwaffen vorhanden:

4 Bahnen zu 100 m
4 Bahnen zu 50 m

Linie

Kurzwaffen (Schusswaffen unter 60 cm Länge)

Bis zu einer Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule

Die zugelassenen Kaliber müssen in den Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) b.z.w. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.



Es sind folgende Bahnen für Kurzwaffen vorhanden:
4 Bahnen zu 25 m

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