Auf diesem Schießstand darf gemäß § 33 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:



Langwaffen:


Bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 7.000 Joule
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Leuchtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. Brandsätzen sowie sontiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

Es sind folgende Bahnen für Langwaffen vorhanden:

4 Bahnen zu 100m für Langwaffen
4 Bahnen zu 50m für Langwaffen

Kurzwaffen (Schusswaffen unter 60 cm Länge)


Bis zu einer Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule
Die zugelassenen Kaliber müssen in den Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000,
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) b.z.w. mit Brandsätzen sowie pyrotechnischer Munition ist verboten.

Es sind folgende Bahnen für Kurzwaffen vorhanden:

4 Bahnen zu 25m

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